Brandschutz

BRANDSCHUTZ KENNZEICHNUNGEN FÜR BODENBELÄGE

Das Brandverhalten eines Baustoffes wird eingeteilt in verschiedene Klassen.
“B1” (schwerentflammbar) nach DIN 4102 für Bodenbeläge gibt es nicht mehr. Darunter zählen z. B. Holzwolle-Leichtbauplatten nach DIN, Gipskartonplatten nach DIN 18180 und gelochter Oberfläche, usw.

Für Bodenbelege wird das CE-Zeichen angegeben. Dies ist für das Verhalten im Brandfall für Bauprodukte ein entscheidenes und sicherheitsrelevantes Merkmal.
Das Brandverhalten ist seit 2002 in der DIN EN 13501-1 bestimmt. Im Jahr 2007 wurde dieser Maßstab in die Landesbauordnung der Länder eingeführt.

Im Bereich Teppichboden ist das Brandverhalten eine wichtige Eigenschaft für eine richtige Auswahl. Die Klasse Elf (normalentflammbar) ist in Deutschland im privaten Haushalt oder Wohnbereich ausreichend.

In Gebäuden und Räumen, die nicht zu dem privaten Wohnbereich gehören, werden höhere Anforderungen an den Brandschutz gestellt.

Die deutsche Brandklasse “B1” wurde durch die in der Europäischen Union jetzt verbindlichen Euroklassen Bfl-s1 und Cfl-s1 (schwerentflammbar) nach DIN EN 13501-1 ersetzt.
fl = flooring (Bodenbelag)
s = smoke (Klasse für die Rauchentwicklung)

 

Bauaufsichtliche Anforderung Zusatzanforderung EU Klassen Klassen vor der Eu Norm
kein Rauch kein brennendes nach DIN EN 13501-1 nach DIN 4102-1
Abtropfen
Nichtbrennbar ja ja A1 A1
A2   -s1 d0 A2
Schwerentflammbar ja ja B,C   -s1 d0 B1
ja A2,B,C   -s2 d0
ja A2,B,C   -s3 d0
ja A2,B,C   -s1 d1
ja A2,B,C   s1 d2
Normalentflammbar ja D   -s1 d0 B2
ja D   -s2 d0
ja E
D   -s1 d2
D   -s2 d2
D   -s3 d2
Leichtentflammbar F B3

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